Ministerium für Wohnungsbau und Stadt-Land-Entwicklung: Neubauten werden mit Solaranlagen ausgestattet, die Lebensdauer der Photovoltaikmodule soll über 25 Jahre liegen!

Das Ministerium für Wohnungsbau und Stadt-Land-Entwicklung erklärte, dass es sich bei den nun veröffentlichten Spezifikationen um verbindliche Bauspezifikationen handele und alle Bestimmungen strikt umgesetzt werden müssten. Die entsprechenden verbindlichen Bestimmungen der geltenden technischen Baunormen sollen gleichzeitig aufgehoben werden. Sollten die entsprechenden Bestimmungen der geltenden technischen Baunormen mit dieser Freigabespezifikation unvereinbar sein, haben die Bestimmungen dieser Freigabespezifikation Vorrang.

Der Kodex schreibt vor, dass die Planung, der Bau, die Abnahme und das Betriebsmanagement von energiesparenden und erneuerbaren Energien nutzenden Gebäudeanwendungssystemen für neue, erweiterte und umgebaute Gebäude sowie für Energiespar-Sanierungsprojekte bestehender Gebäude umgesetzt werden müssen.

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Photovoltaik: Der Kodex schreibt vor, dass Neubauten mit Solaranlagen ausgestattet werden müssen. Die geplante Lebensdauer von Solarkollektoren in Solarthermieanlagen sollte mehr als 15 Jahre betragen. Die geplante Lebensdauer von Photovoltaikmodulen in Photovoltaikanlagen sollte mehr als 25 Jahre betragen. Die Dämpfungsraten von Polysilizium-, monokristallinen Silizium- und Dünnschichtbatteriemodulen im System sollten innerhalb eines Jahres ab Inbetriebnahme weniger als 2,5 %, 3 % bzw. 5 % betragen. Die jährliche Dämpfung sollte dann weniger als 0,7 % betragen.

Energieeinsparung: Der Kodex schreibt vor, dass der durchschnittliche Energieverbrauch neuer Wohngebäude und öffentlicher Gebäude auf der Grundlage der 2016 eingeführten Energiesparstandards um weitere 30 % bzw. 20 % gesenkt werden muss. Die durchschnittliche Energieeinsparrate von Wohngebäuden in kalten und kalten Regionen sollte 75 % betragen. In anderen Klimazonen sollte die durchschnittliche Energieeinsparrate 65 % betragen. Die durchschnittliche Energieeinsparrate von öffentlichen Gebäuden beträgt 72 %. Unabhängig davon, ob es sich um Neubauten, Erweiterungen und Umbauten von Gebäuden oder um die energiesparende Sanierung bestehender Gebäude handelt, sollte eine energiesparende Gebäudeplanung durchgeführt werden.


Veröffentlichungszeit: 26. Mai 2023