Ministerium für Wohnungsbau und Stadt-Land-Entwicklung: Neubauten werden mit Solaranlagen ausgestattet, die Lebensdauer von Photovoltaikmodulen soll mehr als 25 Jahre betragen!

Das Ministerium für Wohnungsbau und Stadt-Land-Entwicklung erklärte, dass es sich bei den diesmal herausgegebenen Spezifikationen um verbindliche Bauvorgaben handele und alle Bestimmungen strikt umgesetzt werden müssten. Gleichzeitig werden die einschlägigen zwingenden Bestimmungen der geltenden Ingenieurbaunormen abgeschafft. Sollten die relevanten Bestimmungen in den aktuellen technischen Baunormen nicht mit dieser Freigabespezifikation vereinbar sein, haben die Bestimmungen in dieser Freigabespezifikation Vorrang.

Der Kodex schreibt vor, dass die Planung, der Bau, die Abnahme und das Betriebsmanagement von Gebäudeanwendungssystemen für energiesparende Gebäude und erneuerbare Energien für neue, erweiterte und umgebaute Gebäude sowie für bestehende energiesparende Gebäudesanierungsprojekte umgesetzt werden müssen.

Datei des Ministeriums für Wohnungsbau und Stadtentwicklung1

Photovoltaik: Der Kodex schreibt vor, dass neue Gebäude mit Solarenergiesystemen ausgestattet werden müssen. Die Auslegungslebensdauer von Solarkollektoren in Solarthermie-Nutzungsanlagen sollte mehr als 15 Jahre betragen. Die geplante Lebensdauer von Photovoltaikmodulen in Solar-Photovoltaik-Stromerzeugungssystemen sollte mehr als 25 Jahre betragen und die Dämpfungsraten von Polysilizium-, monokristallinen Silizium- und Dünnschichtbatteriemodulen im System sollten weniger als 2,5 %, 3 % und 5 % betragen. bzw. innerhalb eines Jahres ab dem Datum des Systembetriebs, und dann sollte die jährliche Dämpfung weniger als 0,7 % betragen.

Energieeinsparung: Der Kodex verlangt, dass der durchschnittliche geplante Energieverbrauch neuer Wohngebäude und öffentlicher Gebäude auf der Grundlage der 2016 eingeführten energiesparenden Designstandards, darunter die durchschnittliche Energieeinsparrate, weiter um 30 % bzw. 20 % gesenkt werden muss der Wohngebäude in kalten und kalten Gebieten sollten 75 % betragen; Die durchschnittliche Energieeinsparquote in anderen Klimazonen sollte 65 % betragen; Die durchschnittliche Energieeinsparquote öffentlicher Gebäude beträgt 72 %. Ob Neubau, Erweiterung und Umbau von Gebäuden oder energetische Sanierung bestehender Gebäude, eine energiesparende Gestaltung von Gebäuden sollte durchgeführt werden.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 26. Mai 2023